Leistung · DIN EN 16034 · DIN 4102
Brandschutzfugen: Feuer- und Rauchschutzabdichtung vom Fachbetrieb
Feuer- und Rauchschutzabdichtung von Fugen nach DIN EN 16034 und DIN 4102 – fachgerecht ausgeführt und dokumentiert.
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Wo die Fuge zur Brandschutzgrenze wird
Brandabschnitte funktionieren nur, wenn sie lückenlos sind. Die Wand kann feuerbeständig sein, die Tür geprüft, das Tor klassifiziert – reißt die Fuge dazwischen oder ist sie mit dem falschen Material geschlossen, wandern Rauch und Hitze genau dort in den nächsten Abschnitt. Die Fuge ist dann das schwächste Glied einer Kette, die sonst gut geplant war.
Deshalb gibt es für Fugen in Brandabschnitten eigene Anforderungen: Die Feuer- und Rauchschutzabdichtung muss nachweislich das leisten, was das Brandschutzkonzept für das angrenzende Bauteil verlangt.
Was wir machen
Wir führen Feuer- und Rauchschutzabdichtungen von Fugen nach DIN EN 16034 und DIN 4102 aus. DIN EN 16034 beschreibt die Feuer- und Rauchschutzeigenschaften von Türen, Toren und Fenstern; DIN 4102 klassifiziert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Unsere Aufgabe ist der Anschluss dazwischen: die Fuge zwischen Bauteil und Baukörper, zwischen Fertigteilen, an Durchführungen und Abschlüssen.
Dafür setzen wir Brandschutzsysteme ein, die für den jeweiligen Anwendungsfall geprüft sind – Dichtstoffe, Hinterfüllungen und, wo nötig, zusätzliche Komponenten des Systems. Die Ausführung folgt den Vorgaben des Systemherstellers, denn nur dann gilt der Nachweis.
Einsatzbereiche
- Industrie- und Produktionshallen – Fugen zwischen Brandabschnitten, an Brandwänden und Fertigteilen
- Tiefgaragen und Parkhäuser – Anschlüsse an Rauchabschnitte und Treppenhäuser
- Fassaden und Fertigteile – Element- und Stockwerksfugen mit Brandschutzanforderung
- Türen und Tore – Anschlussfugen von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen zum Baukörper
- Technikräume und Fluchtwege – Fugen, die Rauchdichtheit sicherstellen müssen
Warum das in Fachbetriebshände gehört
Bei einer Brandschutzfuge entscheidet nicht die Optik, sondern der Nachweis. Ein Brandschutzsystem ist nur dann wirksam, wenn es genau so eingebaut wird, wie es geprüft wurde: richtige Fugenbreite und -tiefe, passende Hinterfüllung, vorgeschriebene Dichtstoffdicke, die richtigen angrenzenden Baustoffe. Wer hier improvisiert, hat am Ende eine Fuge, die aussieht wie Brandschutz – und keiner ist.
Wir dokumentieren, welches System wir wo eingebaut haben, damit Sie es für Brandschutzkonzept, Abnahme und spätere Prüfungen vorlegen können. Und wir sagen Ihnen vorher, wenn eine Fuge mit den vorhandenen Bauteilen nicht die gewünschte Anforderung erreichen kann. Was Sie als Betreiber nach der Abnahme beachten müssen, erklärt der Artikel Brandschutzfugen: Pflichten des Betreibers und Dokumentation.
Zusammenspiel mit anderen Leistungen
Brandschutzfugen sind oft Hochbaufugen mit zusätzlicher Anforderung. Deshalb planen wir beides zusammen: Die Bewegungsfuge nach DIN 18540 dort, wo die Fassade arbeitet, die Brandschutzabdichtung dort, wo Abschnitte getrennt werden. Alte Fugen in Brandabschnitten erneuern wir im Rahmen der Fugensanierung.
So läuft es ab
- Anfrage – Sie nennen uns Bauteil, Anforderung aus dem Brandschutzkonzept und Fugenlängen.
- Abstimmung – Wir prüfen, welches System die Anforderung an Ihrem Bauteil erfüllt, und klären offene Punkte mit Planung oder Brandschutzbeauftragtem.
- Angebot – Unverbindliches Angebot mit System, Leistungsbeschreibung und Dokumentationsumfang.
- Ausführung – Einbau nach Herstellervorgabe, saubere Flanken, vorgeschriebene Dicken.
- Dokumentation – Sie erhalten die Unterlagen für Ihre Bauakte.
Referenzen
Referenzen: Brandschutzfugen
Zu dieser Leistung stellen wir gerade Projektbeispiele zusammen – hier eine Auswahl aus unseren übrigen Arbeiten.
Häufige Fragen
Fragen zur Brandschutzfugen
Welche Unterlagen bekomme ich nach der Ausführung?
Eine Dokumentation mit Lage der Fugen, eingebautem System samt Verwendbarkeitsnachweis, Fugenmaßen, Datum und der Erklärung, dass die Fuge entsprechend dem Nachweis eingebaut wurde – dazu Fotos, besonders von Fugen, die später verkleidet werden. Diese Unterlagen gehören in die Bauakte und werden bei Abnahme, Brandverhütungsschau und Versicherung gebraucht. Was Betreiber danach beachten müssen, steht im Artikel Brandschutzfugen: Pflichten des Betreibers.
Darf unser Hausmeister eine beschädigte Brandschutzfuge nachbessern?
Nur mit dem System, für das der Nachweis gilt, und genau so, wie es geprüft wurde – also in der Praxis: nein. Bauschaum, Acryl oder ein beliebiger Dichtstoff schließen die Fuge optisch, heben aber den Nachweis für den Brandabschnitt auf. Melden Sie Schäden und nachträgliche Durchführungen, dann stellen wir die Abschottung mit dem passenden System wieder her und ergänzen die Dokumentation.
Welche Feuerwiderstandsklasse erreicht Ihre Brandschutzfuge?
Das hängt vom eingesetzten System, von den angrenzenden Bauteilen und von der Fugengeometrie ab – eine pauschale Klasse wäre unseriös. Wir legen mit Ihnen fest, welche Anforderung Ihr Brandschutzkonzept stellt, und wählen das System danach aus. Die Nachweise des Systems erhalten Sie mit der Dokumentation.
Was ist der Unterschied zwischen Feuer- und Rauchschutz?
Feuerschutz heißt: Die Fuge hält dem Feuer über eine definierte Zeit stand und lässt Hitze und Flammen nicht in den nächsten Abschnitt. Rauchschutz heißt: Die Fuge bleibt rauchdicht – denn Rauch ist bei Bränden die häufigste Gefahr für Menschen. DIN EN 16034 beschreibt Feuer- und Rauchschutzeigenschaften bei Türen, Toren und Fenstern; DIN 4102 klassifiziert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Kann eine vorhandene Fuge nachträglich brandschutztechnisch ertüchtigt werden?
In vielen Fällen ja: Die alte Fuge wird entfernt, die Fugenflanken werden vorbereitet und mit einem geeigneten Brandschutzsystem neu verfugt. Ob das bei Ihrem Bauteil möglich ist, prüfen wir vor Ort.
Brandschutzfugen: Sprechen wir über Ihre Fuge.
Anfrage mit Beschreibung oder Foto – oder direkt anrufen: Fugen Company Maier, Dunningen.