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Leistung · AwSV § 62 · WHG

WHG-Verfugung: Fugenabdichtung in LAU-Anlagen vom Fachbetrieb

Fugenabdichtung in LAU-Anlagen – Tankstellen, Abfüllplätze, Auffangräume, Fasslager – durch den TÜV-überwachten Fachbetrieb nach WHG (AwSV § 62).

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Für wen diese Leistung ist

Sie betreiben eine Anlage, in der wassergefährdende Flüssigkeiten gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden – eine Tankstelle, einen Abfüllplatz, ein Fasslager, einen Auffangraum, eine Hoffläche mit Umschlag, eine Anlage in der Recyclingindustrie. Dann wissen Sie: Jede Fuge in der Fläche ist eine mögliche Schwachstelle. Wird sie undicht, gelangt Flüssigkeit in den Untergrund – und damit möglicherweise ins Grundwasser.

Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt deshalb, dass solche Anlagen so beschaffen, errichtet, unterhalten und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern nicht zu besorgen ist – und zwar nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) macht daraus eine klare Pflicht: Bestimmte Anlagen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben errichtet, instand gesetzt und stillgelegt werden.

Fugen Company Maier ist TÜV-überwachter Fachbetrieb nach WHG. Wir dichten die Fugen in Ihrer Anlage so ab, dass sie dicht sind, dicht bleiben und dokumentiert werden können.

Was wir machen

Die WHG-Verfugung ist die Fugenabdichtung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten – kurz LAU-Anlagen. Konkret heißt das: Wir bereiten die Fuge vor, bringen Hinterfüllmaterial und, wo nötig, Haftvermittler ein und verfugen mit einem Dichtstoff, der für diese Beanspruchung geeignet ist. Welche Systeme wir im Einzelfall einsetzen, hängt von Medium, Beanspruchung und Untergrund ab.

Gehört zur Fuge auch der Beton, übernehmen wir die Vorarbeit gleich mit: Wir schneiden Bodenplatten, weiten bestehende Fugen auf und führen die 45°-Anfasung durch. So sind die Fugenflanken sauber, der Dichtstoff haftet richtig und die Kante bricht beim Überfahren nicht aus.

Einsatzbereiche

Typische Orte, an denen wir WHG-Fugen ausführen:

  • Tankstellen – Fahrbahnen, Zapfinseln, Abfüllflächen
  • Abfüllplätze – Flächen, auf denen befüllt und umgefüllt wird
  • Hofflächen und Umschlagbereiche – Verkehrs- und Lagerflächen mit Umschlag wassergefährdender Stoffe
  • Lagertanks und Auffangräume – Fugen in Auffangwannen und Rückhalteräumen
  • Fasslager – Böden und Anschlüsse in Lagerbereichen
  • Recyclingindustrie – Flächen mit chemischer und mechanischer Beanspruchung

Warum der Fachbetrieb Pflicht ist

Die AwSV legt in § 45 fest, welche Anlagen fachbetriebspflichtig sind. Dazu gehören unter anderem unterirdische Anlagen, oberirdische Anlagen mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D, Anlagen der Stufe B in Wasserschutzgebieten, Heizölverbraucheranlagen der Stufen B bis D, Biogasanlagen, Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs und Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen. Tätigkeiten an Anlagenteilen ohne unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit sind davon ausgenommen – die Fugen in einer Auffangfläche gehören in aller Regel nicht dazu.

Was ein Fachbetrieb mitbringen muss, regelt § 62: geeignete Geräte und Ausrüstung, eine betrieblich verantwortliche Person mit Meisterprüfung, ingenieurwissenschaftlichem Studium oder gleichwertiger Ausbildung, mindestens zwei Jahren Praxis und geprüften Fachkenntnissen, befähigtes Personal und geeignete Arbeitsbedingungen. Die Zertifizierung vergibt eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft; sie kann auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt werden und ist auf zwei Jahre befristet. Das heißt: Ein Fachbetrieb wird regelmäßig überprüft, nicht einmal für immer zugelassen.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie bei gesetze-im-internet.de: AwSV § 45 (externe Seite), AwSV § 62 (externe Seite) und WHG § 62 (externe Seite). Eine verständliche Einordnung gibt unser Beitrag WHG-Fachbetriebspflicht: Wer an LAU-Anlagen arbeiten darf.

Fugen und Beton: Vorarbeit aus einer Hand

Eine dichte Fuge beginnt vor dem Dichtstoff. Bei Bodenplatten in LAU-Anlagen heißt das oft: Fugen schneiden oder aufweiten, Kanten mit 45° anfasen, Flanken reinigen. Erst dann hat der Dichtstoff die Form und den Halt, die er für Jahre braucht – auch wenn Fahrzeuge darüberfahren. Wir führen diese Betonschneidearbeiten selbst aus. Das spart Ihnen die Abstimmung zwischen zwei Gewerken und uns die Diskussion, wer für welche Kante verantwortlich ist. Mehr dazu unter Betonschneidearbeiten.

Kontrolle und Wartung von WHG-Fugen

Mit der Abnahme ist die Fuge nicht erledigt. Der Betreiber muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen seiner Anlage regelmäßig kontrollieren; die Prüfzeitpunkte richten sich nach den Anlagen 5 und 6 der AwSV. Kann der Betreiber das nicht selbst sachkundig leisten, kann die Behörde einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach § 62 anordnen.

Genau dafür gibt es unsere Fugenwartung: Wir prüfen die Fugen Ihrer Anlage in vereinbarten Abständen, dokumentieren den Zustand und erneuern, was erneuert werden muss – auf Wunsch per Wartungsvertrag und flexibel auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten.

Nachweise

Fugen Company Maier ist TÜV-überwachter Fachbetrieb nach WHG. Die Fachbetriebs-Urkunde enthält nach AwSV § 62 Name und Anschrift des Betriebs, die zertifizierende Organisation, den Tätigkeitsbereich und die Geltungsdauer.

Bei der Materialwahl verarbeiten wir ausschließlich Produkte namhafter Hersteller, die geprüft und zertifiziert sind.

So läuft eine WHG-Verfugung ab

  1. Anfrage – Sie beschreiben Anlage, Flächen und Beanspruchung; Pläne und Fotos helfen.
  2. Besichtigung – Wir sehen uns Fugen, Untergrund und Zustand vor Ort an.
  3. Angebot – Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, inklusive der Betonarbeiten.
  4. Ausführung – Fugenschnitt, Anfasung, Vorbereitung, Verfugung – termingerecht und sauber.
  5. Dokumentation und Wartung – Zustand dokumentiert, auf Wunsch Wartungsvertrag für die laufende Kontrolle.

Referenzen

Referenzen: WHG-Verfugung

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Häufige Fragen

Fragen zur WHG-Verfugung

Welche Anlagen dürfen nur Fachbetriebe nach WHG bearbeiten?

AwSV § 45 zählt sie auf. Dazu gehören unter anderem unterirdische Anlagen, oberirdische Anlagen mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D, Anlagen der Stufe B in Wasserschutzgebieten, Heizölverbraucheranlagen der Stufen B bis D, Biogasanlagen, Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs und Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen. Welche Stufe Ihre Anlage hat, steht in Ihrer Anlagendokumentation; wir helfen bei der Einordnung.

Muss wirklich jede Arbeit an der Anlage vom Fachbetrieb kommen?

Nein. Tätigkeiten an Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, dürfen auch andere ausführen (AwSV § 45 Abs. 2). Die Fugen in Auffangräumen, auf Abfüllflächen oder in Fasslagern gehören aber in aller Regel zur Sicherheit der Anlage – hier ist der Fachbetrieb der richtige Weg.

Was steht in der Fachbetriebs-Urkunde?

Nach AwSV § 62 Abs. 3 enthält die Urkunde Name und Anschrift des Fachbetriebs, Name und Anschrift der zertifizierenden Organisation, eine Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und die Geltungsdauer. Die Zertifizierung ist auf zwei Jahre befristet und wird dann erneuert.

Wie oft müssen die Fugen in meiner Anlage kontrolliert werden?

Der Betreiber muss Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen regelmäßig kontrollieren (AwSV § 46). Die Prüfzeitpunkte und -intervalle richten sich nach den Anlagen 5 und 6 der AwSV und hängen von Anlage und Standort ab. Kann der Betreiber die Kontrolle nicht selbst sachkundig leisten, kann die Behörde einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb anordnen – den bieten wir Ihnen an.

Übernehmen Sie auch den Fugenschnitt und die Anfasung?

Ja. Wir schneiden Bodenplatten, weiten Fugen auf und führen die 45°-Anfasung durch – als Vorarbeit für die WHG-Verfugung und für überfahrbare Fugen. So kommt die Fuge aus einer Hand.

WHG-Verfugung: Sprechen wir über Ihre Fuge.

Anfrage mit Beschreibung oder Foto – oder direkt anrufen: Fugen Company Maier, Dunningen.