WHG-Fachbetrieb · TÜV-überwacht 07403 92245‑94 info@fugen-maier.de

Fachwissen · 17. Oktober 2026

Brandschutzfugen: Pflichten des Betreibers und Dokumentation

Warum eine Brandschutzfuge nur mit Nachweis etwas wert ist, was der Betreiber nach der Abnahme dafür tun muss und welche Unterlagen bei Brandschau und Versicherung gefragt sind.

Auf dieser Seite

Eine Brandschutzfuge ist ein Nachweis, kein Material

Bei den meisten Fugen zählt das Ergebnis: dicht, elastisch, sauber. Bei einer Brandschutzfuge zählt zusätzlich etwas, das man nicht sieht – der Nachweis, dass genau diese Fuge mit genau diesem System im Brandfall das leistet, was das Brandschutzkonzept von ihr verlangt. Eine Fuge, die mit einem roten Dichtstoff geschlossen wurde, aber ohne passendes System, ohne die vorgeschriebene Tiefe und ohne Dokumentation, ist für den Brandschutz wertlos. Sie sieht aus wie Brandschutz, und im Ernstfall ist sie keiner.

Deshalb beginnt die Verantwortung des Betreibers nicht mit dem Brand, sondern mit der Abnahme. Er muss belegen können, dass die Abschottung zwischen den Brandabschnitten vollständig, passend und unverändert ist. Dafür braucht er Unterlagen, einen Blick für Veränderungen und einen festen Prüfrhythmus.

Welche Unterlagen Sie nach der Ausführung haben sollten

Verlangen Sie bei jeder Brandschutzfuge eine Dokumentation, die mindestens Folgendes enthält:

  • Lage der Fugen im Gebäude – Geschoss, Bauteil, Achsen oder eine markierte Planskizze, damit jede Fuge wiederzufinden ist.
  • Eingebautes System – Hersteller und Produktbezeichnung von Dichtstoff, Hinterfüllung und eventuellen Zusatzkomponenten, zusammen mit dem Verwendbarkeitsnachweis des Systems.
  • Ausführungsdetails – Fugenbreite, Fugentiefe und Dichtstoffdicke, angrenzende Baustoffe, Datum der Ausführung.
  • Erklärung des ausführenden Betriebs, dass die Fuge entsprechend dem Nachweis des Systems eingebaut wurde.
  • Fotos vor und nach dem Schließen, besonders bei Fugen, die später verkleidet oder überdeckt werden.

Diese Unterlagen gehören in die Bauakte beziehungsweise in die Brandschutzdokumentation des Objekts. Sie werden bei der Abnahme durch Prüfsachverständige, bei wiederkehrenden Brandverhütungsschauen der Feuerwehr, bei Begehungen der Versicherung und bei jedem Umbau gebraucht. Wer sie nicht hat, muss im Zweifel die Fuge öffnen lassen oder neu herstellen.

Wir liefern diese Dokumentation mit jeder Brandschutzfuge, die wir ausführen – als Teil der Leistung, nicht als Extra.

Die häufigste Schwachstelle: spätere Veränderungen

Eine Brandschutzfuge wird selten durch Alterung unwirksam, sondern durch Menschen. Typische Fälle:

  • Der Elektriker zieht ein zusätzliches Kabel durch die Brandwand und schäumt das Loch mit Bauschaum zu, der nichts mit Brandschutz zu tun hat.
  • Ein neues Tor wird eingebaut, die Anschlussfuge zum Baukörper wird mit normalem Dichtstoff geschlossen, weil der Tormonteur kein Brandschutzsystem dabeihat.
  • Bei der Fassadensanierung werden Fertigteilfugen ausgeräumt und neu verfugt, ohne dass jemand weiß, dass es Brandabschnittsfugen waren.
  • Eine Zwischenwand wird versetzt, der alte Anschluss bleibt offen.
  • Der Hausmeister überstreicht die Fuge mit Wandfarbe oder klebt eine Sockelleiste darüber – optisch sauber, aber bei der nächsten Begehung ist nicht mehr erkennbar, was darunter liegt.

Jede dieser Veränderungen hebt den Nachweis für den betroffenen Abschnitt auf. Der Betreiber hat die Pflicht, solche Eingriffe zu erkennen und die Abschottung wiederherstellen zu lassen. Praktisch heißt das: Jeder Auftrag, der eine Brandwand, eine Brandabschnittsdecke oder einen Feuer- oder Rauchschutzabschluss berührt, braucht den Hinweis „Brandschutzfuge – nur mit nachgewiesenem System schließen“ und nach Abschluss eine Ergänzung der Dokumentation.

Prüfen, dokumentieren, wiederholen

Brandschutzfugen gehören in die regelmäßige Begehung des Gebäudes, zusammen mit Türen, Toren und Abschottungen. Geprüft wird nicht die Brandleistung – das kann vor Ort niemand –, sondern der Zustand: Ist die Fuge vollständig und unversehrt, ohne Risse, Ablösungen, Löcher oder nachträgliche Durchführungen? Stimmt sie noch mit der Dokumentation überein? Gibt es Fugen, die inzwischen überdeckt sind und deshalb nur anhand der Unterlagen beurteilt werden können?

Was bei der Begehung auffällt, wird mit Foto und Ort festgehalten und zeitnah behoben. Auch Brandschutzfugen sind Wartungsfugen: Der Dichtstoff ist Einflüssen ausgesetzt und muss in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Eine Erneuerung erfolgt immer mit einem für die Anforderung nachgewiesenen System – nicht mit „irgendetwas Elastischem“.

Was Sie von uns erwarten können

Wir führen Feuer- und Rauchschutzabdichtungen von Fugen nach DIN EN 16034 und DIN 4102 aus: an Fertigteilen, Brandwänden, Türen und Toren, in Tiefgaragen, Technikräumen und Fluchtwegen. Vor der Ausführung klären wir mit Planung oder Brandschutzbeauftragtem, welche Anforderung die Fuge erfüllen muss und ob das mit den vorhandenen Bauteilen erreichbar ist. Nach der Ausführung erhalten Sie die Dokumentation für Ihre Bauakte. Welche Feuerwiderstandsdauer eine konkrete Fuge erreicht, sagen wir Ihnen für das konkrete Bauteil und System – nicht pauschal in einem Artikel.

Mehr zur Leistung unter Brandschutzfugen; alte Fugen in Brandabschnitten erneuern wir im Rahmen der Fugensanierung, die regelmäßige Begehung übernehmen wir auf Wunsch als Fugenwartung. Für ein Angebot reicht eine Anfrage mit Bauteil, Anforderung aus dem Brandschutzkonzept und Fugenlängen.

Quellen

  1. Fugen Company Maier, Seite „Unsere Leistungen“ (Feuer- und Rauchschutzabdichtung nach DIN EN 16034 / DIN 4102)
  2. DIN EN 16034 und DIN 4102 (Normtitel; Normtexte kostenpflichtig, hier keine Klassen oder Werte wiedergegeben)
  3. Fugen Company Maier, Seite „Fugenwartung“ (Definition der Wartungsfuge)

Autor: Fugen Company Maier · veröffentlicht 17. Oktober 2026

Fragen zur eigenen Fuge?

Foto schicken oder anrufen – wir ordnen es für Sie ein.